Tagungsgebühr
Die Tagungsgebühr wird gesplittet. 2/3 der Tagungsgebühr dienen der Deckung der Seminarkosten, 1/3 der Deckung der institutionellen Kosten. Die Aufteilung der Tagungsgebühr erfolgt aufgrund förderungsrechtlicher Vorgaben.

Die Tagungsgebühr beinhaltet die Unterbringung im Doppelzimmer mit Vollpension. Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist auf Anfrage möglich und wird mit einem Zuschlag von 24,- € pro Nacht berechnet. Weiterhin sind die Programmkonzeption, Tagungsleitung und Seminarmaterialien in der Tagungsgebühr enthalten.

Bei der Tagungsgebühr handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können daher nicht erstattet werden.